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Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des betreffenden Objektes.
Die Förderung setzt ein Dorferneuerungskonzept der Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet voraus. Weiterhin muß es sich bei dem zu fördernden Objekt um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude (Wohn- und/oder Nebengebäude) handeln.
Bewilligungsstelle ist die Kreisverwaltung Birkenfeld. Anträge werden über die Verbandsgemeindeverwaltung gestellt.
Die Zuwendungen werden je nach Förderfähigkeit des Gebäudes und Priorität der Maßnahme gestaffelt. Bei einer bis zu 30 %igen Förderung ist eine Zuwendung bis zu 20.452,-- € je Gebäude möglich. Damit ein Antrag gestellt werden kann, müssen Baukosten von mindestens 7.669,-- € entstehen.
Bei Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen Fremdenverkehrs, investiven Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen oder baulichen Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen kann die Zuwendung auf bis zu 40.903,-- € angehoben werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Weg der Antragstellung
1. Die Planung und Förderfähigkeit ist mit dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung Birkenfeld, Herrn Schuldes, Tel.: 06752 / 15-611, abzustimmen. 2. Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung mit den erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschläge, unbeglaubigter Grundbuchauszug, Lageplan, Planunterlagen und Fotografien) zu stellen. Antragsvordrucke sind bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder der Kreisverwaltung Birkenfeld erhältlich. 3. Vor Bewilligung des Zuschusses darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden!!! 4. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides die Maßnahmen durchführen und dabei die Auflagen der Bewilligung beachten 5. Bezahlte und quittierte Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis bei der Kreisverwaltung Birkenfeld einreichen. 6. Prüfung des Verwendungsnachweises. 7. Mitteilung über die Zuschusshöhe. 8. Auszahlung 9. Die Originalbelege sind für den Zeitraum von 3 Jahren ordnungsgemäß aufzubewahren
Beratung ist das A und O
Bevor ein Bauherr viel Geld in Pläne und Entwürfe steckt, sollte er zuerst mit dem Dorferneuerungsbeauftragten, Herrn Schuldes, Kontakt aufnehmen. Dazu genügt eine einfache Ideenskizze. Die Ansprechpartner der Kreisverwaltung geben gerne Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und zu Fördermöglichkeiten. Hier bekommt man also kostenlos Tipps, die bares Geld wert sein können.
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